Newsletter & PR

Newsletter & Mailings – per Post oder per E-Mail?

Newsletter oder

  • Mitteilungsblatt
  • Infobrief
  • Kundenzeitschrift
  • Mitarbeiterzeitschrift

Wie diese Publikation auch bezeichnet wird: Der Weg zum Altpapier ist kurz, wenn die Gestaltung nicht attraktiv und die enthaltenen Informationen nicht zielgruppengerecht sind.
Wir bieten Ihnen die redaktionelle Bearbeitung Ihrer Beiträge in zielgruppengerechter Sprache, Fotografie, Satz, Layout, Druckvorlage und Produktion. Kurz: den gesamten Prozess von der Themen-Abstimmung bis zum personalisierten Versand.

Viele als Newsletter bezeichnete E-Mails an Online-Kunden sind faktisch nur reine Werbe-E-Mails mit geringem Informationsgehalt.

Versand per Post oder per E-Mail?

Der Versand per Post ist (zur Zeit) noch unproblematisch. Es ist keine Zustimmung des Adressaten erforderlich.

Für den Versand eines Newsletters per E-Mail benötigen Sie in der Regel die nachweisbare Zustimmung des Adressaten.

»Ein einfaches Opt-in liegt vor, wenn die Zustimmung durch einmaliges Markieren einer Checkbox bzw. die einmalige Eingabe der Email-Adresse oder Telefonnummer in einem entsprechend beschrifteten Feld oder Dokument erfolgt – dabei muss allerdings unmissverständlich schriftlich darüber aufgeklärt werden, dass einer Werbekontaktaufnahme zugestimmt wird.

Ein Problem bei einfachem Opt-in im Bereich des E-Mail-Marketings ist, dass beliebige Kontaktdaten zur Anmeldung verwendet werden können, also auch fehlerhafte Daten oder Daten dritter Personen oder Organisationen. Da solche falschen oder missbräuchlichen Einträge immer wieder zu Problemen und Ärger führen, wurde das verbesserte Verfahren Double-Opt-in entwickelt. Dies ist gesetzlich nicht verpflichtend, wird aber aus den genannten Gründen immer häufiger von der Rechtsprechung gefordert.« aus: Wikipedia –Opt-in

»Gemäß § 7 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt es für den Verbraucher eine unzumutbare Belästigung dar, wenn er ohne seine vorherige ausdrückliche Einwilligung Werbung per E-Mail oder Telefon erhält. Kontaktiert der Werbetreibende einen Verbraucher ohne dessen Werbeeinverständnis („Opt-In“) stellt dies eine Wettbewerbsverletzung dar. Dies gilt sowohl für den E-Mail- als auch den Telefonkanal. Für den Postweg ist kein Werbeeinverständnis erforderlich ... . aus: Wikipedia –Opt-in

Direktmarketing per Mailing

Für personalisierte Mailings im Postversand benötigen Sie Adressen – am besten mit den Namen der Entscheider im Unternehmen. Die können Sie aus Ihrer Kundendatei generieren – oder bei Adresshändlern für einen begrenzten Zeitraum und Nutzungsumfang mieten. In der Regel dürfen Sie nur bei nachweisbaren »Reagierern« die Adressen weiter verwenden.

Der Aufbau einer eigenen Adressdatenbank unter Berücksichtigung der DSGVO ist also empfehlenswert.

Pfiffige personalisierte Mailings in eindrucksvoller Gestaltung sind noch erfolgreicher, wenn ein Response-Element mit Kundennutzen eingebaut wird: z.B. Kalender zum Jahresende, ein give-away nach Aktualisierung der Adresse über die Website mit Double-Opt-in ...

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihre spannenden Projekte.

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